Seit Anfang 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezeptes verpflichtend für uns. Die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente werden auf ein E-Rezept verordnet. Ausnahmen sind Privatrezepte, Hilfsmittel, Betäubungsmittel (BTM) und z.B. Teststreifen, Sondenkost.
Was ändert sich für Sie? Sie bestellen Ihre Medikamente wie bisher über das Servicetelefon oder per Mail. Wir bereiten die Rezepte vor und können diese aber erst freischalten, wenn wir Ihre Versichertenkarte in dem jeweiligen Quartal schon einmal eingelesen haben. Ist dies der Fall, können Sie die Medikamente einen Werktag nach der Bestellung direkt mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke abholen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/